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   KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 6/15   

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https://dejure.org/2015,79020
KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 6/15 (https://dejure.org/2015,79020)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2015 - AS 6/15 (https://dejure.org/2015,79020)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - AS 6/15 (https://dejure.org/2015,79020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zmv-online.de PDF

    Mitbestimmung bei befristeter Einstellung

  • schiering.org

    Die Mitarbeitervertretung hat im Rahmen ihres Beteiligungsrechts Anspruch auf Unterrichtung, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgen soll (BAG, Beschluss vom 23.06.2009, 1 ABR 30/08). Sie besitzt aber keinen Anspruch auf Mitteilung, ob die Befristungssache grundlos ...

  • recht.drs.de PDF

    § 34 MAVO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 6/15
    Die Unterrichtungspflicht im Zusammenhang mit der Einstellung von Mitarbeitern dient dazu, der Mitarbeitervertretung die Informationen zu verschaffen, damit sie aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in der Lage ist zu prüfen, ob ein in § 34 Abs. 2 MAVO aufgeführter Verweigerungsgrund gegeben ist (BAG, Beschluss vom 27.10.2010, 7 ABR 86/09).

    Sie besitzt aber keinen Anspruch auf Mitteilung, ob die Befristungssache grundlos erfolgen soll oder worin gegebenenfalls der Sachgrund liegen soll (Reiter, in: Eichstätter Kommentar MAVO, § 34, Rn. 47; Jüngst, in: Thiel / Fuhrmann / Jüngst, MAVO, 7. Auflage, § 34, Rn. 67; BAG, Beschluss vom 27.10.2010, 7 ABR 86/09).

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 6/15
    Aus gegebenem Anlass weist das Gericht noch darauf hin, dass die Mitarbeitervertretung im Rahmen ihres Beteiligungsrechts Anspruch darauf hat, unterrichtet zu werden, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgen soll (BAG, Beschluss vom 23.06.2009, 1 ABR 30/08).
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